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Alltag im Gefängnis

Quelle: z.T. Wikipedia

Häftlinge dürfen das Gefängnisgebäude nicht verlassen, ihre Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Das heißt, ein Aufenthalt im Gefängnis ist der Zwang, sich für eine bestimmte Zeit im Gefängnisgebäude aufzuhalten. Innerhalb des Gefängnisses hat der Häftling sich bezüglich seines Aufenthaltsortes an die Weisungen der Bediensteten zu halten.

Je nach Land und je nach individuellen Restriktionen ist es üblich, dass Häftlinge die Gelegenheit erhalten, in ihrer Freizeit Spiel und Sport zu betreiben. Fernseher in den Zellen sind mittlerweile möglich, soweit sich der Gefangene die Anschaffung leisten kann. Des Weiteren gibt es Gefängnisbüchereien und andere Möglichkeiten zum Zeitvertreib. Die Unmöglichkeit von Partnerschaften, Ehe- und Familienleben während der Haftzeit ist eine der schwersten Einschränkungen für die Gefangenen.

Anders als im (inzwischen abgeschafften) Zuchthaus, wo die Häftlinge mit Zwangsmitteln zur harten körperlichen Arbeit (z. B. Steinbrucharbeiten, Torf stechen) angehalten wurden, gibt es in einem Gefängnis keine Zwangsarbeit, die Gefangenen sind aber sehr wohl zur Arbeit verpflichtet: Arbeit ist ein zentrales Element des modernen Behandlungsvollzugs. In Deutschland gilt dies, sobald sich der Gefangene in Strafhaft befindet. Arbeitsverweigerung wird deshalb disziplinarisch bestraft.
Jugendliche Gefangene sind aus erzieherischen Gründen grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Viele Gefangene arbeiten in anstaltseigenen Betrieben wie der Wäscherei, in der Schneiderei, in Werkstätten auf dem Gefängnisgelände, als Reiniger, in der Bäckerei oder in der Küche der Einrichtung, um Geld zu verdienen. Über einen Teil dieses Lohnes kann der Gefangene frei verfügen (zum Beispiel für Einkäufe im Gefängniskiosk, für Zigaretten etwa), ein weiterer Teil dient als Rücklage für die Zeit nach der Entlassung, können aber auch zur Schuldentilgung herangezogen werden. Ähnliche Regelungen gelten in Österreich und der Schweiz.

Das Arbeitsentgelt wird nach der Leistung des Gefangenen und der Art der Arbeit gewährt. Der durchschnittliche Stundenverdienst eines Gefangenen lag 2005 bei ungefähr 1,35 €.

Ein üblicher Tagesablauf sieht etwa wie folgt aus:

* 06:00 Uhr: Wecken und Aufschluss, Ausgabe der Frühstückskost
* 07:00 Uhr: Ausrücken zur Arbeit, Arbeit nach Anordnung
* 12:00 Uhr: Mittagessen, danach weiter Arbeit
* 16:00 Uhr: Freizeit (Hofgang, Sport- und Freizeitgruppen, Umschluss)
* 21:00 Uhr: Einschluss (im deutschen Gefängnis-Jargon: Pop Shop)

Dieser Tagesablauf kann aber von Anstalt zu Anstalt variieren.

Weihnachten hinter Gittern
Wer Weihnachten im Knast verbringt, muß leider ohne Christbaum feiern. Nicht einmal Kerzen sind erlaubt, da sie für zu gefährlich erachtet werden. Gefangene, die nur noch eine geringe Haftzeit abzubüßen haben, bekommen zwar von Weihnachten bis Silvester meist Urlaub, wer allerdings draußen keine Angehörigen hat, hat kaum eine Chance, rauszukommen. Kaum Hoffnung besteht auch für Untersuchungshäftlinge und Gefangene mit längeren Haftstrafen. Die können sich höchstens über das Weihnachtspaket freuen, das jeder Gefangene an Weihnachten zugeschickt bekommen darf (Höchstgewicht 5 kg). Ansonsten ist die Weihnachtszeit im Gefängnis ziemlich eintönig. Da die Gefängnisbeamten Weihnachten auch lieber zu Hause verbringen, ist in der Weihnachtszeit das Gefängnis nur minimal mit Personal besetzt. Die Zellen bleiben deswegen meist verschlossen und es gibt kaum Freizeitangebote, die für etwas Abwechslung sorgen könnten. Nicht einmal durch die Arbeit kann man während der Weihnachtszeit seine trüben Gedanken zerstreuen. So packt denn auch während der Weihnachtstage so manchen Gefangenen der Haftkoller. Die Weihnachtszeit gilt nicht umsonst als die schwerste Zeit hinter Gittern.
(aus knast.net)

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