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Häftlinge dürfen das Gefängnisgebäude nicht verlassen,
ihre Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Das heißt, ein Aufenthalt
im Gefängnis ist
der Zwang, sich für eine bestimmte Zeit im Gefängnisgebäude aufzuhalten.
Innerhalb des Gefängnisses hat der Häftling sich bezüglich seines
Aufenthaltsortes an die Weisungen der Bediensteten zu halten.
Je nach Land und je nach individuellen Restriktionen ist es üblich, dass Häftlinge
die Gelegenheit erhalten, in ihrer Freizeit Spiel und Sport zu
betreiben. Fernseher in den Zellen sind mittlerweile möglich, soweit
sich der
Gefangene die Anschaffung leisten kann. Des Weiteren gibt es Gefängnisbüchereien
und andere Möglichkeiten zum Zeitvertreib. Die Unmöglichkeit von
Partnerschaften, Ehe- und Familienleben während der Haftzeit ist
eine der schwersten Einschränkungen
für die Gefangenen.
Anders als im (inzwischen abgeschafften) Zuchthaus,
wo die Häftlinge mit Zwangsmitteln zur harten körperlichen Arbeit
(z. B. Steinbrucharbeiten, Torf stechen) angehalten wurden, gibt
es in einem Gefängnis keine Zwangsarbeit, die Gefangenen sind aber
sehr
wohl zur Arbeit verpflichtet: Arbeit ist ein zentrales Element
des modernen Behandlungsvollzugs. In Deutschland gilt dies, sobald
sich
der Gefangene in Strafhaft befindet. Arbeitsverweigerung wird deshalb
disziplinarisch bestraft.
Jugendliche Gefangene sind aus erzieherischen
Gründen grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Viele Gefangene
arbeiten in anstaltseigenen Betrieben wie der Wäscherei, in der
Schneiderei, in Werkstätten auf dem Gefängnisgelände, als Reiniger,
in der Bäckerei
oder in der Küche der Einrichtung, um Geld zu verdienen. Über einen
Teil dieses Lohnes kann
der
Gefangene frei verfügen (zum Beispiel für Einkäufe im Gefängniskiosk,
für Zigaretten etwa), ein weiterer Teil dient
als Rücklage
für die Zeit nach der Entlassung, können aber auch zur Schuldentilgung
herangezogen werden. Ähnliche Regelungen gelten in Österreich und
der Schweiz.
Das Arbeitsentgelt wird nach der Leistung des Gefangenen
und der Art der Arbeit gewährt. Der durchschnittliche Stundenverdienst
eines Gefangenen lag 2005 bei ungefähr 1,35 €.
Ein üblicher Tagesablauf sieht etwa wie folgt aus:
* 06:00 Uhr: Wecken und Aufschluss, Ausgabe der Frühstückskost
* 07:00 Uhr: Ausrücken zur Arbeit, Arbeit nach Anordnung
* 12:00 Uhr: Mittagessen, danach weiter Arbeit
* 16:00 Uhr: Freizeit (Hofgang, Sport- und Freizeitgruppen, Umschluss)
* 21:00 Uhr: Einschluss (im deutschen Gefängnis-Jargon: Pop Shop)
Dieser Tagesablauf kann aber von Anstalt zu Anstalt
variieren.
Weihnachten hinter Gittern
Wer Weihnachten im Knast verbringt, muß leider ohne Christbaum feiern. Nicht einmal Kerzen sind erlaubt, da sie für zu gefährlich erachtet werden. Gefangene, die nur noch eine geringe Haftzeit abzubüßen haben, bekommen zwar von Weihnachten bis Silvester meist Urlaub, wer allerdings draußen keine Angehörigen hat, hat kaum eine Chance, rauszukommen. Kaum Hoffnung besteht auch für Untersuchungshäftlinge und Gefangene mit längeren Haftstrafen. Die können sich höchstens über das Weihnachtspaket freuen, das jeder Gefangene an Weihnachten zugeschickt bekommen darf (Höchstgewicht 5 kg). Ansonsten ist die Weihnachtszeit im Gefängnis ziemlich eintönig. Da die Gefängnisbeamten Weihnachten auch lieber zu Hause verbringen, ist in der Weihnachtszeit das Gefängnis nur minimal mit Personal besetzt. Die Zellen bleiben deswegen meist verschlossen und es gibt kaum Freizeitangebote, die für etwas Abwechslung sorgen könnten. Nicht einmal durch die Arbeit kann man während der Weihnachtszeit seine trüben Gedanken zerstreuen. So packt denn auch während der Weihnachtstage so manchen Gefangenen der Haftkoller. Die Weihnachtszeit gilt nicht umsonst als die schwerste Zeit hinter Gittern.
(aus knast.net)
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